Üppigstversorgung der Politiker

Maßlos und unverschämt – die Selbstversorgung der Politiker
„Es ist mehr als eine Geschmacksfrage, wenn solche Pensionen von Leuten in Anspruch genommen werden, die den Umbau der Sozialsysteme fordern und die Bürger ermahnen,  mehr private Vorsorge zu betreiben. Und es passt schlecht zusammen, wenn diejenigen, die eben noch Nebentätigkeiten damit begründet haben, dass sie einen Rückweg in den erlernten Beruf offen halten wollen, nun hohe Pensionen als Entschädigung für den Karriereverzicht rechtfertigen.“

 

Die Spitzen-Pensionen der deutschen Politiker

Derzeitige Versorgungsansprüche von Politikern unter der Annahme, dass sowohl Amt als auch Mandat jetzt aufgegeben werden, beziehungsweise Ansprüche von Ex-Politikern.
Berechnungsgrundlage: Pensionsansprüche aus verschiedenen Ämtern, verheiratet, keine Kinder.
Aus: Spiegel, Jan. 2005   Quelle: Bund der Steuerzahler/Spiegel
Hinweis: Neuere Auswertungen zum Thema liegen nicht vor. Die Versorgungsansprüche sind weiter gestiegen, für die grundsätzliche Kritik ist das jedoch unerheblich.  29.1.2009

Euro     Jahre
12800   233    Kohl           CDU   Ex-Bundeskanzler
11600   210    Eichel        SPD    Finanzminister
10100   183    Teufel         CDU   Ministerpräsident B-W
9500  173    Fischer      Grüne Außenminister
9100  165    Blüm           CDU   Ex-Arbeitsminister
8900  162    Schröder    SPD   Bundeskanzler
8900  162    Seehofer    CSU   Gesundheitsexperte
8800  159    Clement      SPD   Wirtschaftsminister
8700  158    Lambsdorff FDP   Ex-Wirtschaftsminister
8000  146    Wieczorek -Zeul  SPD  Entwicklungshilfeministerin
7600  138    Schily          SPD    Innenminister
7500  136    Bulmahn     SPD    Bildungsministerin
7400  135    Schäuble    CDU    Ex-Innenminister
7300  132    Merkel         CDU   Partei-/Frakt-Vors
6800  123    Struck         SPD    Verteidigungsminister
6500  118    Nolte           CDU    Ex-Familienministerin

Euro:     Monatlicher Pensionsanspruch, gerundet
Jahre:    Soviel Jahre muss der Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden, um eine gleich hohe Rente zu erhalten.
(Anmerkung webmaster: Noch erschreckender ist die Diskrepanz zum Durchschnittsrentner, er müsste, um z.B. die Pensionhöhe  Kohls zu erreichen, 490 statt 233 Jahre arbeiten , entsprechend lange bei den übrigen.Politikern)

 

Beispiel Bundespräsident

Der Bundespräsident erhält Amtsbezüge von 10/9 des Amtsgehalts des Bundeskanzlers“,heißt es im Haushaltsplan. Es sind 213 000 Euro jährlich. Dazu kommt eine „freie Amtswohnung mit Ausstattung“. Die Bezüge werden in voller Höhe bis zum Lebensende auch nach dem Ausscheiden unter der Bezeichnung „Ehrensold“ gezahlt.   Aus: Spiegel, Jan. 2005

Übergangsgeld für Abgeordnete

Für den größten Unmut sorgen die großzügigen Übergangsgeldregelungen der Abgeordneten und die Altersversorgung. Volksvertreter, die den Bundestag verlassen, haben Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von 7668 Euro pro Mitgliedsjahr. Maximal 18 Monate wird dieses Übergangsgeld bezahlt – im Höchstfall 138 024 Euro. Ab dem zweiten Monat werden Erwerbseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsplatzwechsel nichts

 

Wesentlich besser gestellt sind die Abgeordneten auch im Alter.

Bereits nach 1 Jahr Zugehörigkeit im Parlament erhält ein Abgeordneter 191,70 Euro im Monat Altersentschädigung mit dem 65. Lebensjahr, eine stufenweise Anhebung auf 67 ist wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen.
Und bereits nach 18 Jahren Abgeordnetentätigkeit mit 57 in Pension: Mit jedem weiteren Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag entsteht der Pensionsanspruch ein Jahr früher, frühestens mit dem 57. Lebensjahr.
Mit jedem Jahr der Mitgliedschaft erhöht sich die Pension um 2,5%  pro Jahr auf maximal 5175,90 Euro im Monat. Das sind67,5 Prozent der Diäten.
(67,5 % vom Brutto erhalten Rentner nicht einmal nach 45 Jahren Berufstätigkeit)
Aus: WELT.de, Januar 2005, aktualisiert Stand 1.1.2009, Quelle: Bundestag-Diaeten
Siehe auch unten Palmer-Affäre
Pension für Mitglieder der Bundesregierung

Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre haben bereits nach 2 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt mit dem 60. Lebensjahr, rund 2000 Euro. Je länger im Amt, umso früher Anspruch auf Ruhegeld. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler erhält ein Minister, der eine Legislaturperiode im Amt war, ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von 3556 Euro. Bereits nach mehr als 22 Amtsjahren, beträgt die maximale Pension 9198 Euro im Monat.
Zum Vergleich: Der „Eckrentner“ hat nach 45 Beitragsjahren heute Anspruch auf eine Bruttorente von 1176 Euro. Er müsste theoretisch 342 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, um auf Schröders Pension zu kommen.  Aus: WELT.de, Januar 2005
(Um auf Kohls Pension zu kommen müsste er sogar 490 Jahre arbeiten. Vom  Webmaster ergänzt)
Unersättlich! – Kanzlerin Merkel verteidigt erneute Diätenerhöhung in 2008
tagesspiegel, 9.5.2008
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt die geplante Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten….  Der Bund der Steuerzahler nannte das Vorgehen der Koalition einen bislang einmaligen Vorgang und warnt vor neuer
Politikerverdrossenheit. Noch bei der letzten Diätenerhöhung um fast zehn Prozent im November 2007 sei erklärt worden, vor 2010 werde es keine weitere Anhebung geben – kurz darauf werde die nächste Erhöhung um sechs Prozent in einer „Nacht- und Nebelaktion nachgeschoben“, Däke kritisierte, dass sich als Nebeneffekt der Diätenerhöhung auch die Altersversorgung der Abgeordneten beachtlich erhöhe. Nach acht Jahren Zugehörigkeit zum Parlament habe ein Abgeordneter derzeit einen Anspruch auf Versorgung von 1468 Euro, nach der geplanten Erhöhung aber einen von 1632 Euro.       zur Quelle

Schwarz-Rot kippt zähneknirschend Diätenerhöhung
tagesschau, 20.05.2008. Angesichts breiter Kritik haben CDU/CSU und SPD die erneute Diätenerhöhung für diese Legislaturperiode gestoppt.  zur Quelle

 

Siehe auch

Der Korruption Tür und Tor weit geöffnet
Nebentätigkeiten
Nebentätigkeits-Affäre

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Der  „Selbstgenehmigungspraxis“ der Politiker mit maßloser „Üppigst-Überversorgung“ auf Kosten der Steuerzahler ist ein Ende zu setzen.

Lange Zeit zahlten die Parlamentarier 25 Prozent der Diäten selbst in eine Rentenkasse ein. 1968 haben Abgeordnete ihren Anspruch auf eine Altersversorgung neu geregelt. Die selbstgenehmigte Üppigstüberversorgung unserer Politiker wird seit vielen Jahren kritisiert, selbst in den eigenen Reihen. Korrekturen sind überfällig.
Alle Jahre wieder werden Kommissionen eingesetzt. Geändert wurde nichts.

 

 

Um die Arbeit der Kommissionen etwas zu vereinfachen, hier als Zielorientierung ein Vorschlag aus dem Volk:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein reiches Land, natürlich sollen unsere Politiker für ihre anspruchsvolle Tätigkeit auch entsprechend gut versorgt sein.
Die Pensionen des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten
sind aus Steuergeldern zu finanzieren. Die Höhe der Pension richtet sich nach dem geltenden Amtsgehalt (ohne Steuerabzüge) und entsprechend dem aktuellen Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung, von bisher 70 %  bis  im Jahr 2030 auf circa 58 % reformiert. Jährliche Kostenanpassungen erfolgen entsprechend der Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pension kann frühestens nach dem 60. Lebensjahr beansprucht werden.
Mehrere Pensionsansprüche an den Staat (Bund, Länder und Kommunen) sind zu verrechnen.
In Anerkennung der höchsten Ämter unseres Staates und verdienstvoller  Tätigkeit haben Sie lebenslang Anspruch auf einen Alters-Dienstsitz.

Die Ruhestandsbezüge aller übrigen Bundespolitiker wie Minister, parl. Staatssekretäre, Abgeordnete..
sind gemäß den Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu gewähren. Die Beitragsbemessungsgrenze ist, unter Einbeziehung aller Selbstständigen, Beamten, Politiker und abhängig Beschäftigten in die GRV, für alle gleich. Die Beiträge der Bundespolitiker (und der Beamten) in die GRV werden aus Steuergeldern finanziert, entsprechend der jeweiligen Gehaltshöhe, bzw. der Beitragsbemessungsgrenze. Rentenniveau, frühester Pensionsanspruch, jährliche Rentenanpassung, etc gelten gemäß der GRV. Mehrere Altersversorgungsansprüche an den Staat (Bund, Länder und Kommunen) sind zu verrechnen.
Politiker die sich höher versichern wollen, können dies zusätzlich auf freiwilliger Basis aus ihrem Einkommen bestreiten, so wie es allen Beschäftigten von der Politik zugemutet wird, ohne entsprechende Gehaltserhöhungen.
Auch die laufenden Pensionszahlungen sind über die gesetzliche Rentenversicherung abzuwickeln. Die Pensionen werden vom Staat nicht direkt an die Empfänger sondern in die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch die Gesetzliche Rentenversicherung in entsprechender Höhe unter Berücksichtigung gesetzlicher Reform-Änderungen (Nullrunden, Rentenniveauabsenkung, Abschlag bei Frührente,…) wie sie für alle Rentenempfänger der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten.

Übergangsgeldregelungen für Bundespolitiker wie Minister, Staatssekretäre, Abgeordnete..
Anspruch auf Übergangsgeld pro Monat in Höhe von 50% des Grundgehaltes besteht maximal für 6 Monate, soweit keine anderen Einkünfte bestehen.
Versorgungsregeln für Politiker in Ländern und Kommunen
Alle Versorgungsregeln für Politiker unter der Bundesebene sind entsprechend anzupassen. Durch Gesetz ist auszuschließen, dass die Versorgung auf Länder und Kommunalebene besser gestellt ist oder wird. Bekanntlich wurde auch auf Landesebene „kräftig hingelangt“.
Geradezu unverschämt sind neuere Versorgungsregelungen der Länder*, wie sie sich Politiker zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen genehmigt haben: Sie zahlen neuerdings ihre Altersvorsorge aus eigenem Einkommen, haben sich hierfür aber vorher ihre Landtags-Diäten verdoppelt, von 4807 Euro (+Zusatzleistungen) auf 9500 Euro (+ andere Zusatzleistungen).     *http://www.rentenreform-alternative.de/nrw_diaeten.htm
Änderungen der Versorgungsregelung
Um nicht in kürzester Zeit wieder bisherige Versorgungsverhältnisse zu haben, sollten Abweichungen vom oben beschriebenen Automatismus der Anpassungen mit hohen Hürden versehen sein, z.B. ein spezieller Volksentscheid oder ähnliches.
Unverzichtbar ist auch eine Anpassungsregelung der Politiker-Gehälter, da sie Basis der Versorgung sind. Vorschlag: Jährliche Anpassung gemäß einem Mittel aus durchschnittlicher Lohnsteigerung des Vorjahres und der jährlichen Rentenanpassung der GRV.

Begrenzter Bestandsschutz
Aufgrund der bisherigen maßlosen Überversorgung ist nur ein begrenzter Bestandsschutz zu gewähren. Viele Regelungen, formal in Recht und Gesetz gegossen, können im Licht der Öffentlichkeit kaum gerechtfertigt werden. Beispiel Palmer-Affäre.
Palmer-Affäre
Palmer, CDU, war im Nov. 04 wegen einer Affäre als Minister in Baden-Württemberg zurückgetreten. Palmer soll im Alter von 42 Jahren ab März 05 eine Pension von ca. 4300 Euro erhalten, neben monatl. Abgeordnetendiäten  von 4750 Euro. Die Landesanstalt für Besoldung und Versorgung (B-W) erklärte wiederholt, die Pensionszahlungen seien rechtlich einwandfrei. Nach heftiger Kritik in der Öffentlichkeit gibt Palmer im Februar 05 bekannt, dass er seine umstrittene Pension einer gemeinnützigen Organisation spenden wird.
Das Anfang 1998 novellierte Ministergesetz, von Politikern für Politiker, formal korrekt, erlaubt also mit 42 Jahren, neben weiteren Einkünften, eine Pension zu beziehen. Im Licht der Öffentlichkeit erzeugt es Empörung und Widerwillen.